Die Verbindung von Kirchwelver und Kapellenplack

Impressionen aus Kirchwelver

Die Verbindung von Kirchwelver und dem Kapellenplack liegt zunächst einmal in dem wunderschönen Blick, den man vom Kapellenplack aus auf Kirchwelver hat.

Daß dieser Blick etwas Besonderes ist wußte man schon um 1992 im Rathaus in Welver und beim Westfälischen Amt für Denkmalpflege in Münster.

Das Resultat seinerzeit: der Blick ist denkmalgeschützt.

§ 3 Sachlicher Geltungsbereich

Stufe 2:
Im Geltungsbereich der Stufe 2 dieser Satzung ist zusätzlich zur Stufe 1 geschützt:

– Die Blickbeziehung auf die dominierenden Kirchen, insbesondere der in den Abbildungen 2 und 3 dargestellten Blickachsen:

3. Hauptblick auf beide Kirchen von Süden

Denkmalbereichssatzung „Kirchwelver“ vom 10.9.1992
Denkmalbereichssatzung „Kirchwelver“, Abbildung 2

Bei der Konzeption des Bebauungsplans „Im Hagen“ wurde folgerichtig die Denkmalbereichssatzung beachtet.

Dies ist gut zu erkennen, wenn man die obige Abbildung 2, maßstabsgerecht und eingenordet, über den Bebauungsplan „Im Hagen“ legt.

B-Plan „Im Hagen“ + Denkmalbereichssatzung „Kirchwelver“

Die Verbindung von Kirchwelver und dem Kapellenplack ist also nicht nur ein schöner Blick.

Es ist ein denkmalgeschützer schöner Blick !

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Kirchwelver – das Alleinstellungsmerkmal

Kirchwelver ist eine für den westfälischen Raum einmalige Gesamtanlage und damit das Alleinstellungsmerkmal von Welver.

Häuser am Kirchweg in Kirchwelver

In Kirchwelver sind nicht nur viele einzelne Bauwerke denkmalgeschützt (siehe Baudenkmäler in Welver), vielmehr ist der gesamte „Klosterbezirk Kirchwelver“ durch die Denkmalbereichssatzung vom 10.9.1992 denkmalgeschützt.

Der ehemalige Klosterbezirk Kirchwelver ist ein ortsbaugeschichtliches Dokument von hohem Rang:

Die mittelalterliche frühere Klosterkirche mit den Resten des ehemaligen Zisterzienserinnenklosters, das im Wesentlichen erhaltene, seinerzeit zum Kloster gehörende, immer noch malerische Dörfchen aus Handwerker- und Kleinbauernhäusern, die Ende des 18. Jahrhunderts hinzugebaute heutige Kath. Kirche, das historische Wegenetz, die Teichanlagen und die Reste der ursprünglich die ganze Anlage umschließenden Gräftensysteme stellen eine für den westfälischen Raum einmalige Gesamtanlage dar.

Zu dieser Gesamtanlage zählen neben dem Kern des Bezirks das früher zum Kloster gehörende Dorf, das Wegenetz, die Freiflächen und das ehemals die Gesamtanlage umschließende Grabensystem.

Gutachten zur Denkmalschutzsatzung „Kirchwelver“
Luftbild von Kirchwelver
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Kapellenplack – jetzt gestalten!

„Kapellenplack, was ist denn das?“ mögen sich vielleicht einige fragen.
Plack bedeutet Platz. Und der Kapellenplack in Welver ist die Wiese im Baugebiet „Im Hagen“, an der Kreuzung von Bahnhofstraße und Pferdekamp, gegenüber der ehemaligen Gaststätte „Fröhlich“.

Auszug aus dem Bebauungsplan 11 „Im Hagen“

Überzeugendes Konzept „Im Hagen“

Uns hat 1994 das ökologisch fortschrittliche Konzept der Gemeinde Welver und die im Bebauungsplan 11 vorgeschriebene Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes überzeugt, in der Nähe des Kapellenplack ein Grundstück zu erwerben. Wir bauten und wohnen seitdem „Im Hagen“.

Das Baugebiet wuchs, die Wasserentsorgung ist, wie geplant, in Abwasser und Regenwasser aufgeteilt worden. Das Regenwasser wird dabei – ökologisch fortschrittlich – in oberirdischen Gräben verschiedenen Regenrückhaltebecken zugeführt um dort vor Ort zu versickern.

Doch nicht alles wurde wie geplant fertiggestellt und die Haushaltssicherung der vergangenen Jahre ließ uns lange, jedoch nachvollziehbar, auf den Endausbau des Baugebiets warten.

Nun ist es an der Zeit, Angefangenes zu vollenden.

Unsere Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW:

  • Zeitnahe Realisierung der Parkanlage „Kapellenplack“ gemäß dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan 11 „Im Hagen“.
  • Grünflächengestaltung im öffentlichen Bereich gemäß Bebauungsplan 11 I. § 9 Nr. 25 a/b BauGB mit einheimischen Pflanzen nach Punkt 1.
  • Beantragung möglicher Fördergelder für nachhaltige öffentliche Grünanlagen.
  • Einplanung der Kosten für die Grün- und Parkanlage in den Haushalt 2023.