Unsere Anregung geht direkt zur Bearbeitung

Ratsinformationssystem Welver

Der Gemeinderat Welver hat am 28.4. im Tagesordnungspunkt 6 unsere Anregung vom 14.4. direkt an den Ausschuß für Gemeindeentwicklung, Planung, Natur und Klimaschutz (GPNK) zur Bearbeitung weitergeleitet. Damit werden wertvolle 14 Wochen Zeit eingespart, denn die Anregung kann bereits am 12.5. im Ausschuß für GPNK bearbeitet werden.

Vielen Dank an Herrn Garzen für die unbürokratische Abkürzung und die breite Zustimmung im Gemeinderat dafür.

Der normale Weg hätte die Anregung von der Gemeinderatssitzung in den Haupt- und Finanzausschuß (HFA) und von dort in den Ausschuß für GPNK geführt. Da alle Sitzungen langfristig terminiert sind (siehe Ratsinformationssystem Welver), hätte die Anregung erst am 18.8. im GPNK zur Bearbeitung vorgelegen.

Beschlußvorlage

Das nachfolgende Zitat aus der Beschlußvorlage enthält unsere Anregung als Sachdarstellung der Gemeinde Welver.

Sachdarstellung zur Sitzung des GPNK am 12.05.2022:
Wie von den Antragstellern korrekt dargestellt, liegt die Freifläche mit der alten Flurbezeichnung „Kapellenplack“ im Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. 11 „Im Hagen“. Dort erfolgt eine Darstellung als „Grünfläche“ sowie als „Flächen für Regenrückhaltemaßnahmen“. Die Notwendigkeit, hier Maßnahmen für die Regenrückhaltung zu realisieren, ist weiterhin gegeben. Eine abschließende Gestaltung des Bereiches ist noch nicht erfolgt. Zuletzt wurde ein Teil der Freifläche bei den Beratungen für ein neues Feuerwehrgerätehaus diskutiert.
Auf Grund des vorliegenden Antrages wurde die Denkmalschutzbehörde um Stellungnahme gebeten. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor. Auch das Thema „Regenrückhaltung“ wird verwaltungsseitig noch weiter aufbereitet. Weitere Sachdarstellung erfolgt insofern in der Sitzung.

Ratssitzung der Gemeinde Welver, Beschlußvorlage vom 28.4.2022
Denkmalschutzbehörde

Welche Denkmalschutzbehörde um Stellungsnahme gebeten wurde geht nicht eindeutig aus der Sachdarstellung hervor. Folgende Möglichkeiten sind denkbar:

Weiterführende Links

Übergabe der Anregung an den Bürgermeister

Stefanie und Martin Griewel übergaben die Unterschriftenliste und ihre Anregung zur Zukunft der Freifläche gegenüber von Kirchwelver am Gründonnerstag an Bürgermeister Camillo Garzen. Foto © Dirk Wilms

Am Wochenende vor Ostern haben wir zu dritt weit über 100 Unterschriften für eine grüne Gestaltung des Kapellenplack in Welver erhalten. Man kann sagen wir haben offene Türen eingerannt.

Heute (am 14.4.2022) haben wir Herrn Bürgermeister Camillo Garzen das Schreiben für den Gemeinderat mit der Anregung gemäß § 24 GO und den originalen Unterschriftenlisten übergeben.

Zu Beginn seiner Amtszeit in Welver war Herr Garzen noch verwundert über das „irgendwie unvollendete Gelände“ am Kapellenplack.

Nun unterstützen viele Welveraner mit Ihrer Unterschrift unsere Anregung, den Kapellenplack so zu gestalten, wie es im Bebauungsplan 11 „Im Hagen“ geplant ist. Damit ist der erste Schritt getan, den Kapellenplack jetzt im Sinne von Bebauungsplan und Denkmalschutzsatzung herzurichten.

In einem sehr ausführlichen und freundlichen Gespräch haben wir Herrn Garzen und Herrn Große (vom Bauamt) unsere Anregung erläutert. Wir hatten interessierte und teils überraschte Gesprächspartner.

Die Anregung geht nun ihren Weg über den Gemeinderat und den Haupt- und Finanzausschuß, wobei Herr Garzen eine Einladung zu einer Ratssitzung in Aussicht stellte. Gerne werde ich dort noch einmal unsere Sicht der Dinge erläutern.

Soester-Anzeiger vom 16.5.2022

Die Verbindung von Kirchwelver und Kapellenplack

Impressionen aus Kirchwelver

Die Verbindung von Kirchwelver und dem Kapellenplack liegt zunächst einmal in dem wunderschönen Blick, den man vom Kapellenplack aus auf Kirchwelver hat.

Daß dieser Blick etwas Besonderes ist wußte man schon um 1992 im Rathaus in Welver und beim Westfälischen Amt für Denkmalpflege in Münster.

Das Resultat seinerzeit: der Blick ist denkmalgeschützt.

§ 3 Sachlicher Geltungsbereich

Stufe 2:
Im Geltungsbereich der Stufe 2 dieser Satzung ist zusätzlich zur Stufe 1 geschützt:

– Die Blickbeziehung auf die dominierenden Kirchen, insbesondere der in den Abbildungen 2 und 3 dargestellten Blickachsen:

3. Hauptblick auf beide Kirchen von Süden

Denkmalbereichssatzung „Kirchwelver“ vom 10.9.1992
Denkmalbereichssatzung „Kirchwelver“, Abbildung 2

Bei der Konzeption des Bebauungsplans „Im Hagen“ wurde folgerichtig die Denkmalbereichssatzung beachtet.

Dies ist gut zu erkennen, wenn man die obige Abbildung 2, maßstabsgerecht und eingenordet, über den Bebauungsplan „Im Hagen“ legt.

B-Plan „Im Hagen“ + Denkmalbereichssatzung „Kirchwelver“

Die Verbindung von Kirchwelver und dem Kapellenplack ist also nicht nur ein schöner Blick.

Es ist ein denkmalgeschützer schöner Blick !

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