Die Verbindung von Kirchwelver und dem Kapellenplack liegt zunächst einmal in dem wunderschönen Blick, den man vom Kapellenplack aus auf Kirchwelver hat.
Daß dieser Blick etwas Besonderes ist wußte man schon um 1992 im Rathaus in Welver und beim Westfälischen Amt für Denkmalpflege in Münster.
Das Resultat seinerzeit: der Blick ist denkmalgeschützt.
§ 3 Sachlicher Geltungsbereich
Denkmalbereichssatzung „Kirchwelver“ vom 10.9.1992
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Stufe 2:
Im Geltungsbereich der Stufe 2 dieser Satzung ist zusätzlich zur Stufe 1 geschützt:
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– Die Blickbeziehung auf die dominierenden Kirchen, insbesondere der in den Abbildungen 2 und 3 dargestellten Blickachsen:
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3. Hauptblick auf beide Kirchen von Süden
Bei der Konzeption des Bebauungsplans „Im Hagen“ wurde folgerichtig die Denkmalbereichssatzung beachtet.
Dies ist gut zu erkennen, wenn man die obige Abbildung 2, maßstabsgerecht und eingenordet, über den Bebauungsplan „Im Hagen“ legt.
Die Verbindung von Kirchwelver und dem Kapellenplack ist also nicht nur ein schöner Blick.
Es ist ein denkmalgeschützer schöner Blick !